Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung oder kurz MV ist das zweite Organ des Vereins.

Geltende MV-Beschlüsse

Folgende aktuell anzuwendende Regeln (ohne Satzungsänderungen, die in der aktuell gültigen Satzung nachzulesen sind) wurden beschlossen (Stand 31.01.2020):

DatumThemaBeschluss
16.12.2021 Mitgliederbeitrag Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Mitglieder in
Erziehungs-/Elternzeit, Mutterschutz, Verletzte und Kranke ab dem 3. Monat gewährt. Der Antrag ist im
Aufnahmeantrag zu vermerken bzw. in Textform an den Vorstand zu richten. Bei Entfall einer Bedingung ist ab
dem Folgemonat der volle Beitrag fällig und der Vorstand zu informieren.
16.12.2021 Mitgliederbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2022 20€ pro Halbjahr, ermäßigt 10€ pro Halbjahr. Mit
Aufnahme eines geregelten Trainings- und Wettkampfbetriebes wird der Beitrag erneut durch eine MV angepasst.
16.12.2021AufwendungenAufwendungen durch Tätigkeiten für den Verein nach §10 Abs. 5 der Satzung, die 20€ überschreiten sind vorab
mit dem Vorstand abzustimmen.
 02.02.2011MitgliederbeitragMitglieder, die mehr als 2 Monate verletzungsbedingt nicht am sportlichen Vereinsleben teilnehmen können, zahlen nur den ermäßigten Beitrag.
Die Ermäßigung beginnt mit dem auf die Verletzung folgenden Monat und endet mit dem Monat der Wiederherstellung der Sportfähigkeit.
24.02.2010 Turniervorkasse
Der Verein geht für Startgelder und Kautionen für Volleyballturniere in Vorkasse, wenn sich ein Vereinsmitglied zur Rückzahlung verpflichtet.
03.04.2008Alte Bälle
Ausgemusterte Bälle werden kostenfrei abgegeben. Die Abgabe erfolgt nach Bedarf in der Reihenfolge: gemeinnützige Einrichtungen, Mitglieder, Entsorgung.
03.04.2008WiedereintrittEhemalige Mitglieder bezahlen nur 5€ Aufnahmegebühr. Bei Beschädigung und nicht
ordnungsgemäßer Abgabe aller Vereinseigentümer wird die volle Gebühr fällig.
03.04.2008Alte Kleidung
Ausgemusterte Kleidung geht in den Besitz des letzten Trägers über. Die Entscheidung über Weiterverwendung oder Ausmusterung obliegt dem Verein, es ex. keine fixe Regelung und/oder Anspruch des Mitglieds.
03.04.2008 BeitragsermäßigungMitglieder haben Anspruch auf ermäßigten Beitrag, wenn sie folgenden Gruppen angehören: <<die aktuellen Gruppen stehen im Internet>> Es handelt sich um einen Anspruch, der nur auf Antrag gewährt wird. Die Details stehen im Internet. Entfallen die Gründe für den ermäßigten Beitrag so hat das Mitglied dies beim Vorstand anzuzeigen und ab dem Folgemonat des Wegfalls den vollen Beitrag zu entrichten.
2006Ballbeschaffung4 Bälle sind pro Jahr anzuschaffen