Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung oder kurz MV ist das zweite Organ des Vereins.

Geltende MV-Beschlüsse

Folgende aktuell anzuwendende Regeln (ohne Satzungsänderungen, die in der aktuell gültigen Satzung nachzulesen sind) wurden beschlossen (Stand 29.01.2024):

DatumThemaBeschluss
21.12.2023MitgliedsbeitragDer Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2024 pro Jahr für Vollzahler 84€ und ermäßigt 48€.
22.04.2022FinanzierungsplanungDie Finanzplanung erfolgt ab 2022 Sektions/Mannschaftsweise.
16.12.2021 Mitgliederbeitrag Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Mitglieder in
Erziehungs-/Elternzeit, Mutterschutz, Verletzte und Kranke ab dem 3. Monat gewährt. Der Antrag ist im
Aufnahmeantrag zu vermerken bzw. in Textform an den Vorstand zu richten. Bei Entfall einer Bedingung ist ab
dem Folgemonat der volle Beitrag fällig und der Vorstand zu informieren.
16.12.2021AufwendungenAufwendungen durch Tätigkeiten für den Verein nach §10 Abs. 5 der Satzung, die 20€ überschreiten sind vorab
mit dem Vorstand abzustimmen.
15.01.2016Mitgliederbeitrag Der Beitrag ist bis zum
15.01. (…nicht mehr relevant…) zu begleichen.
24.02.2010 Turniervorkasse
Der Verein geht für Startgelder und Kautionen für Volleyballturniere in Vorkasse, wenn sich ein Vereinsmitglied zur Rückzahlung verpflichtet.
03.04.2008Alte Bälle
Ausgemusterte Bälle werden kostenfrei abgegeben. Die Abgabe erfolgt nach Bedarf in der Reihenfolge: gemeinnützige Einrichtungen, Mitglieder, Entsorgung.
03.04.2008WiedereintrittEhemalige Mitglieder bezahlen nur 5€ Aufnahmegebühr. Bei Beschädigung und nicht
ordnungsgemäßer Abgabe aller Vereinseigentümer wird die volle Gebühr fällig.
03.04.2008Alte Kleidung
Ausgemusterte Kleidung geht in den Besitz des letzten Trägers über. Die Entscheidung über Weiterverwendung oder Ausmusterung obliegt dem Verein, es ex. keine fixe Regelung und/oder Anspruch des Mitglieds.