Die Mitgliederversammlung oder kurz MV ist das zweite Organ des Vereins.
Geltende MV-Beschlüsse
Folgende aktuell anzuwendende Regeln (ohne Satzungsänderungen, die in der aktuell gültigen Satzung nachzulesen sind) wurden beschlossen (Stand 31.01.2020):
Datum | Thema | Beschluss |
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16.12.2021 | Mitgliederbeitrag | Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Mitglieder in Erziehungs-/Elternzeit, Mutterschutz, Verletzte und Kranke ab dem 3. Monat gewährt. Der Antrag ist im Aufnahmeantrag zu vermerken bzw. in Textform an den Vorstand zu richten. Bei Entfall einer Bedingung ist ab dem Folgemonat der volle Beitrag fällig und der Vorstand zu informieren. |
16.12.2021 | Mitgliederbeitrag | Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2022 20€ pro Halbjahr, ermäßigt 10€ pro Halbjahr. Mit Aufnahme eines geregelten Trainings- und Wettkampfbetriebes wird der Beitrag erneut durch eine MV angepasst. |
16.12.2021 | Aufwendungen | Aufwendungen durch Tätigkeiten für den Verein nach §10 Abs. 5 der Satzung, die 20€ überschreiten sind vorab mit dem Vorstand abzustimmen. |
02.02.2011 | Mitgliederbeitrag | Mitglieder, die mehr als 2 Monate verletzungsbedingt nicht am
sportlichen Vereinsleben teilnehmen können, zahlen nur den ermäßigten
Beitrag. Die Ermäßigung beginnt mit dem auf die Verletzung folgenden Monat und endet mit dem Monat der Wiederherstellung der Sportfähigkeit. |
24.02.2010 | Turniervorkasse | Der Verein geht für
Startgelder und Kautionen für Volleyballturniere in Vorkasse, wenn sich
ein Vereinsmitglied zur Rückzahlung verpflichtet. |
03.04.2008 | Alte Bälle | Ausgemusterte Bälle werden kostenfrei abgegeben. Die Abgabe erfolgt nach Bedarf in der Reihenfolge: gemeinnützige Einrichtungen, Mitglieder, Entsorgung. |
03.04.2008 | Wiedereintritt | Ehemalige Mitglieder bezahlen nur 5€ Aufnahmegebühr. Bei Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Abgabe aller Vereinseigentümer wird die volle Gebühr fällig. |
03.04.2008 | Alte Kleidung | Ausgemusterte Kleidung geht in den Besitz des letzten Trägers über. Die Entscheidung über Weiterverwendung oder Ausmusterung obliegt dem Verein, es ex. keine fixe Regelung und/oder Anspruch des Mitglieds. |
03.04.2008 | Beitragsermäßigung | Mitglieder haben Anspruch auf ermäßigten Beitrag, wenn sie folgenden Gruppen angehören: <<die aktuellen Gruppen stehen im Internet>> Es handelt sich um einen Anspruch, der nur auf Antrag gewährt wird. Die Details stehen im Internet. Entfallen die Gründe für den ermäßigten Beitrag so hat das Mitglied dies beim Vorstand anzuzeigen und ab dem Folgemonat des Wegfalls den vollen Beitrag zu entrichten. |
2006 | Ballbeschaffung | 4 Bälle sind pro Jahr anzuschaffen |