Die Mitgliederversammlung oder kurz MV ist das zweite Organ des Vereins.
Geltende MV-Beschlüsse
Folgende aktuell anzuwendende Regeln (ohne Satzungsänderungen, die in der aktuell gültigen Satzung nachzulesen sind) wurden beschlossen (Stand 29.01.2024):
Datum | Thema | Beschluss |
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21.12.2023 | Mitgliedsbeitrag | Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2024 pro Jahr für Vollzahler 84€ und ermäßigt 48€. |
22.04.2022 | Finanzierungsplanung | Die Finanzplanung erfolgt ab 2022 Sektions/Mannschaftsweise. |
16.12.2021 | Mitgliederbeitrag | Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Mitglieder in Erziehungs-/Elternzeit, Mutterschutz, Verletzte und Kranke ab dem 3. Monat gewährt. Der Antrag ist im Aufnahmeantrag zu vermerken bzw. in Textform an den Vorstand zu richten. Bei Entfall einer Bedingung ist ab dem Folgemonat der volle Beitrag fällig und der Vorstand zu informieren. |
16.12.2021 | Aufwendungen | Aufwendungen durch Tätigkeiten für den Verein nach §10 Abs. 5 der Satzung, die 20€ überschreiten sind vorab mit dem Vorstand abzustimmen. |
15.01.2016 | Mitgliederbeitrag | Der Beitrag ist bis zum 15.01. (…nicht mehr relevant…) zu begleichen. |
24.02.2010 | Turniervorkasse | Der Verein geht für Startgelder und Kautionen für Volleyballturniere in Vorkasse, wenn sich ein Vereinsmitglied zur Rückzahlung verpflichtet. |
03.04.2008 | Alte Bälle | Ausgemusterte Bälle werden kostenfrei abgegeben. Die Abgabe erfolgt nach Bedarf in der Reihenfolge: gemeinnützige Einrichtungen, Mitglieder, Entsorgung. |
03.04.2008 | Wiedereintritt | Ehemalige Mitglieder bezahlen nur 5€ Aufnahmegebühr. Bei Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Abgabe aller Vereinseigentümer wird die volle Gebühr fällig. |
03.04.2008 | Alte Kleidung | Ausgemusterte Kleidung geht in den Besitz des letzten Trägers über. Die Entscheidung über Weiterverwendung oder Ausmusterung obliegt dem Verein, es ex. keine fixe Regelung und/oder Anspruch des Mitglieds. |